(Bückeburg) Die Stadt Bückeburg weist darauf hin, dass für Besuche der Verwaltung zwischen den Feiertagen vom 28. bis 30.12.2020 eine vorherige, telefonische Terminabsprache notwendig ist.
Die Verwaltung steht auch während des bis zum 10. Januar 2021 verlängerten Teil-Lockdowns den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Allerdings ist für Termine zwischen den Feiertagen vom 28. bis 30.12.2020 corona-bedingt eine vorherige telefonische Terminabsprache notwendig. Die Durchwahlnummern der Mitarbeiter sind auf der Homepage der Stadt Bückeburg zu finden.
Die Telefonzentrale ist unter der Telefonnummer 05722/206-0 zu erreichen. (pr)




