Bückeburg: Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans zugunsten Bauerngut-Erweiterung beschlossen
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(Bückeburg) Mit großem Bürgerinteresse hat der Bau- und Mobilitätsausschuss die aktuellen Planungen der Firma Bauerngut zwecks einer werksnahen Erweiterung am Hauptstandort am Hasengarten präsentiert. Für eine Fortführung des Bauleitverfahrens war die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Beschlussfassung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans – der ausschließlich für dieses Projekt Gültigkeit hat – notwendig.

„Wir planen ein für die Stadt wirtschaftlich bedeutsames Vorhaben, das einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild erfordert. Ihnen als Bürger möchten wir in diesen Rahmen die Möglichkeit geben, uns ihre Bedenken mitzugeben“, so Bürgermeister Axel Wohlgemuth einleitend.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat zahlreiche Festsetzungen, ohne die er nicht genehmigungsfähig wäre, etwa zu Schall- und Lichtschutzmaßnahmen.

Erneute Auslegung

Bauamtsleiter Björn Sassenberg erläuterte kurz das Bauleitverfahren und den aktuellen Stand: Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgte frühzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach deren Auswertung erfolgte nun der Aufstellungsbeschluss mit den, unter anderen anhand der Gutachten und Stellungnahmen überarbeiteten, Planungen. Der geänderte Entwurf geht nach heutiger Fassung des Auslegungsbeschlusses in die erneute öffentliche Auslegung, die sogar noch wiederholt werden könnte, wenn weitere Planungsänderungen erfolgen. Erst dann fassen Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und abschließend der Rat den Satzungsbeschluss. Ob dies bis zur Sitzung im März geschafft werde, sei aber derzeit nicht zu sagen, so Sassenberg. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wäre das Verfahren dann rechtskräftig. Das eigenständige Verfahren zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes werde derweil parallel von Landkreis verfolgt, hier erfolge nun ebenfalls die öffentliche Auslegung.

„Hier gucken die zulässigen Behörden genau hin, alle Planungen sind dementsprechend konkret abgestimmt“, versichert Björn Sassenberg den anwesenden Bürgern.

Festsetzungen im Bebauungsplan

Das Planungsbüro Hempel und Tacke erläuterte den Bebauungsplan: Die inzwischen erstellten Gutachten haben gezeigt, dass sich keine artenschutzrechtlichen Verbote ergeben. Für die Feldlerche werde eine Ausgleichsfläche, rund 460 Meter entfernt in Kleinenbremen, bereitgestellt. Laut Umweltbericht wird vorgeschrieben, Ausgleichsflächen in Meinsen und Evesen vorzuhalten. Das Verkehrsgutachten kommt zum Schluss, dass mit einem Maximalverkehr von 790 Fahrzeugen pro Tag gerechnet werden kann und das umgebene Straßennetz über ausreichende Kapazitätsreserven verfüge. „Höchstwahrscheinlich werden es aber weniger“, so Sassenberg. Mit rund 130 LKW und sonstigem PKW-Pendelverkehr sei zu rechnen.

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Das Schallgutachten, im Hinblick auf das Vorhandensein von 143 PKW-, 60 LKW-Stellplätzen sowie 25 LKW-Ladestationen, wird als relevant eingestuft, unter Einhaltung der Betreiberangaben sei das Projekt jedoch umsetzbar. Das Gewässergutachten kommt ebenfalls zu der Feststellung, das der Bau umsetzbar ist und kein Eingriff in das Grundwasser erfolge. Eine gesonderte Untersuchung mit Fokus auf die Hofwiesenteiche habe zudem ergeben, dass es ausgeschlossen ist, dass diese „leerlaufen“. Baubegleitend werden weitere archäologische Untersuchungen erforderlich. Alle Maßnahmen aus den Gutachten werden im Bebauungsplan festgeschrieben. Die Höhe des mittleren Gebäudeteils wurde auf 26 Meter herabgesetzt, weiter dürfen nur 30 Prozent des Geländes bebaut werden. Zudem gibt es umweltrelevante und gestalterische Festsetzungen: Ein Erdwall samt Baumreihen zur B83, um Lichtemissionen zu vermeiden, eine intensive Eingrünung, Begrenzung der Außenwerbung und eine grüne Mosiak-Fassadengestaltung zur besseren Eingliederung in die Landschaft.

Mit großem Interesse verfolgen Bürger den aktuellen Planungsstand um die Bauerngut-Erweiterung.

Initiative stellt Notwendigkeit infrage

Die Bürgerinitiative „Wir lieben Bückeburg“ sieht in der Anmietung eines Lagers in Barsinghausens durch Bauerngut die Grundlage zur Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes nicht mehr gegeben. „Wenn die Gremien die Lage nicht neu bewerten, handeln sie gesetzeswidrig“, meint Andreas Frenzel-Rückert. Die Initiative stellt weiter die Notwendigkeit der werksnahen Erweiterung infrage. „Bauerngut hat diese wirtschaftliche Notwendigkeit, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Standort zu sichern, das sollten wir als Stadt ernst nehmen“, stellt Wohlgemuth klar. „Wir haben Ihnen heute viel konkret beantwortet, nur sind sie mit unseren Antworten nicht zufrieden, weil sie das Vorhaben grundsätzlich infrage stellen“.

Andreas Frenzel-Rückert stellt im Namen der Bürgerinitiative die Notwendigkeit der werksnahen Erweiterung infrage.

Verfahren wird fortgeführt

Die Bürger äußerten derweil Sorgen aufgrund es Verkehrs, der Schall- und Lichtemissionen: „Hier gucken die zulässigen Behörden genau hin, alle Planungen sind dementsprechend konkret abgestimmt – sonst wäre der Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig“, erklärt Sassenberg. Phillip Stahlhut (CDU) sowie die Mehrheitsgruppe haben zugunsten der Firma abgewogen, schließt aber spätere Erweiterungen oder Bauvorhaben im dortigen Gebiet aus. „Die Erklärungen Bauernguts sind plausibel, das Verfahren abzubrechen, wäre eine unsachliche Bewertung der Informationen“, sagt Jens Bartling (SPD). Wilhelm Klusmeier (Grüne) kündigte seine Gegenstimme an und forderte Bürger zu Stellungnahmen auf. Dieter Wilharm-Lohmann (CDU) plädierte dafür, den Gutachten zu vertrauen, „dafür gibt es die ja“. Mit jeweils einer Gegenstimme sprach sich der Ausschuss für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus, mit nun anschließender öffentlicher Auslegung der Planungen samt aller Gutachten.

(Text & Fotos: nh)

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