(Bückeburg) Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Stadt Bückeburg darauf hingewiesen, dass am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung zum Schienenlärm für die Öffentlichkeit gestartet wurde.
Bis zum 2. Januar 2024 können Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplans Schiene bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Der Entwurf kann auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes unter www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden. Dort geht es auch zur aktuellen Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wurde Bürgern und Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt nun den Entwurf seines Lärmaktionsplans.
Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU darauf hin beginnend ab 2002 eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu soll zunächst die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt werden und darauf aufbauend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Die Lärmkarten und -aktionspläne werden alle fünf Jahre aktualisiert.
Waren ursprünglich die Kommunen für die Lärmaktionspläne an den Straßen- und Schienenwegen zuständig, wurde zwischenzeitlich das Verfahren getrennt, so dass das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Schienenwegen verantwortlich ist. (pr)




