Straßensperrungen und Tempolimits: Amphibienwanderung im Landkreis Schaumburg
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(Landkreis) Aufgrund der steigenden Temperaturen ist mit einem Einsetzen der Wanderung der Amphibien (Kröten, Frösche, Molche) zu ihren Laichgewässern zu rechnen.

Voraussetzung hierfür sind Wärme und Feuchtigkeit. Die Wanderbewegungen und das damit verbundene Überqueren von Straßen erstrecken sich über einige wenige Wochen, wobei nochmals plötzlich eintretende Kälteeinbrüche den Zeitraum etwas verlängern können. Diese Wanderungen treten in den Abendstunden bzw. Nächten auf. Die langsame Fortbewegungsart der Tiere führt dazu, dass etliche Amphibien auf unseren Straßen jährlich überfahren werden.

Um dieses zu vermeiden, werden an besonders betroffenen Straßenabschnitten sogenannte Amphibienschutzzäune aufgestellt. Tägliches Absammeln der Tiere ist hierbei zwingend erforderlich. Diese Arbeit wird durch Freiwillige geleistet, ohne die eine Betreuung der Zäune nicht möglich wäre.

Zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer wird aus diesem Grund an der Landesstraße 403 zwischen Haste und Kolenfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit von abends 18.00 Uhr bis morgens 10.00 Uhr auf 50 km/h begrenzt.

Die untere Naturschutzbehörde bittet daher in diesem Zusammenhang alle Autofahrer an Strecken mit Schutzzäunen, die Geschwindigkeit anzupassen und Rücksicht zu nehmen, um die Helfer bei ihrer Arbeit nicht zu gefährden.

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Für einige Straßenverläufe im Landkreis sind Straßensperrungen angeordnet. Dies gilt für die K 61 zwischen Messenkamp und Nienstedt in den Abendstunden bis zum nächsten Morgen, die Straße „Harrl“ in Bückeburg von Hausnummer 5 bis zum Wendeplatz der ehemaligen Gaststätte „Waldschlösschen“, sowie die Kreisstraße 39 (Landkreis Schaumburg) bzw. K 340 Idensen/Niengraben an der Kläranlage Düdinghausen.

„Ausweichstraßen“ stehen in allen Bereichen zur Verfügung.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen an der B 65 (Ortsumgehung Stadthagen/Abfahrt zur Jahnstraße) und im Auetal an der Straße „Zur Obersburg“ angeordnet sind, da ein Zaunaufbau nicht realisiert werden konnte. Die Geschwindigkeit wird hier auf 30 km/h beschränkt, da eventuell querende Amphibien nur dann noch eine Überlebenschance haben. Autofahrer werden gebeten, diesen Bereich vorsichtig und mit Rücksichtnahme auf Amphibien zu durchfahren.

In der Vergangenheit seien des Öfteren die Sperrungen missachtet oder Schranken sowie Schilder mutwillig beschädigt worden. Daher weist der Landkreis vorsorglich darauf hin, dass solche Handlungen, abgesehen von der Verkehrsgefährdung, eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen würden.

(pr)

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