Umsetzungsphase des Dorfentwicklungsplans „Bückeburger Dörfer“ startet
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(Müsingen) Im Dorfgemeinschaftshaus Müsingen fand ein Infoabend statt, der den Auftakt für die Umsetzungsbegleitung der Bückeburger Dörfer (Achum, Bergdorf, Cammer, Evesen, Meinsen-Warber, Müsingen, Rusbend, Scheie) markierte.

Interessierten Bürgern wurden detaillierte Informationen zur Förderkulisse des niedersächsischen Dorfentwicklungsprogramms vorgestellt. Anhand von Vorher-Nachher-Bildern wurde erläutert, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die Antragsstellung funktioniert. Die Veranstaltung bot Gelegenheit für lebhafte Diskussionen und Fragen rund um die Fördermöglichkeiten.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, zum Beispiel Dach- und Fassadensanierungen, der Austausch
von Fenstern, Türen und Toren sowie Umnutzungen und Revitalisierung von Leerstand. Der Fördersatz beträgt 40% der Nettokosten bis zu einer Höchstgrenze von 50.000 Euro bzw. 150.000 Euro, je nach Umfang der Maßnahme.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Es ist noch ausreichend Zeit, Anträge und Unterlagen vorzubereiten. Die Anträge müssen jährlich bis zum 15. September bei der Stadt Bückeburg eingereicht werden, damit sie pünktlich zum Stichtag am 30. September beim Amt für regionale Landesentwicklung Hildesheim vorliegen.

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Fragen und Informationen

Alle Eigentümer von ortsbildprägenden Gebäuden in den Bückeburger Dörfern sind dazu eingeladen, diese Fördermöglichkeit zu nutzen. Für Informationen und Beratungen steht das Planungsbüro Sweco GmbH aus Hannover als Umsetzungsbegleitung zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Anne Kautz, die gerne in einem ersten Telefonat mitteilt, ob Ihre geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist. Auch Vor-Ort-Termine direkt am Objekt können vereinbart werden.

Kontakt:
Umsetzungsbegleitung Sweco GmbH, Anne Kautz, 0511 3407 166, Email: anne.kautz@sweco-gmbh.de

(pr/Foto: pr)

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