(Landkreis) Im Schaumburger Kreisgebiet werden in der Zeit vom 8.9.2025 bis 12.9.2025 wieder verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Das teilte die Bußgeldstelle des Landkreises Schaumburg in der „BIAPP“-WarnApp mit.
Gemessen wird der Meldung zufolge in folgenden Bereichen:
Montag, 8.9.2025: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)
Dienstag, 9.9.2025: Samtgemeinde Sachsenhagen
Mittwoch, 10.9.2025: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)
Donnerstag, 11.9.2025: Samtgemeinde Niedernwöhren
Freitag, 12.9.2025: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)
Jederzeitige Änderungen behält sich der Landkreis vor. Da es sich lediglich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises handelt, sind weitere Messungen möglich.
(pr)
Zu schnell unterwegs gewesen und geblitzt worden? So teuer wird es (Stand 2024)
Innerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 30 €
- 11–15 km/h zu schnell: 50 €
- 16–20 km/h zu schnell: 70 €
- 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
- 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts (Landstraßen, Autobahnen):
- bis 10 km/h zu schnell: 20 €
- 11–15 km/h zu schnell: 40 €
- 16–20 km/h zu schnell: 60 €
- 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
- 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
- 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahranfänger in der Probezeit:
Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als A-Verstoß
Die Folgen sind: Eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre, Aufbauseminar (ASF) verpflichtend
Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) möglich
„Wiederholungstäter“:
Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt:
- Zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat
- Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist
Weitere verschärfende Faktoren
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:
- Deutlich höhere Bußgelder möglich
- Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich
Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:
- 100 € Bußgeld, 1 Punkt
(pr)





