(Landkreis) Die Bußgeldstelle des Landkreises Schaumburg teilte via WarnApp „BIWAPP“ die Gebiete im Kreisgebiet mit, in denen in der neuen Woche das Tempo gemessen wird.
Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet werden in der Zeit vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 in folgenden Bereichen durchgeführt:
Montag, 15.12.2025: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)
Dienstag, 16.12.2025: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)
Mittwoch, 17.12.2025: Samtgemeinde Lindhorst
Donnerstag, 18.12.2025: Samtgemeinde Niedernwöhren
Freitag, 19.12.2025: Samtgemeinde Nenndorf
Änderungen behält sich der Landkreis vor. Bei den Angaben handelt es sich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises. Darüber hinaus sind weitere Messungen durch die Polizei möglich.
Zu schnell gefahren und geblitzt worden? Diese Strafen drohen:
Innerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 30 €
- 11–15 km/h zu schnell: 50 €
- 16–20 km/h zu schnell: 70 €
- 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
- 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 20 €
- 11–15 km/h zu schnell: 40 €
- 16–20 km/h zu schnell: 60 €
- 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
- 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
- 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahranfänger, Probezeit:
Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).
Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich
„Wiederholungstäter“:
Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:
- Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
- Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist
Weitere, verschärfende Faktoren
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:
- Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
- Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich
Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:
- 100 € Bußgeld, 1 Punkt




