(Bückeburg) Die Stadt Bückeburg ist Eigentümerin einer Gewässerparzelle – des Mühlengrabens – im Ortsteil Meinsen-Warber, die als Grabenverrohrung über das Gelände der ehemaligen Mühle durch den Mühlengrund verläuft. Der Mühlengraben ist als Gewässer deklariert. Daher muss der Landkreis Schaumburg als Genehmigungsbehörde einer baulichen Veränderung zustimmen.
Im Rahmen einer Zustandsuntersuchung der doppelläufigen, 80cm starken Rohre, wurden im Sommer 2020 erhebliche Schäden festgestellt, die eine akuten Sanierungsbedarf begründen.
Zur Umgestaltung des verrohrten Bereichs hat das Ing.-Büro Sönnichsen & Weinert aus Minden im Rahmen eines Gutachtens ein Sanierungsvorschlag erstellt.
Nach intensiver Diskussion in den politischen Gremien wurde letztendlich eine Planung erarbeitet, in der die maroden Rohre entfernt bzw. verfüllt werden sollen. Die Durchgängigkeit des Mühlengrabens wird nun über eine kleinere, durchgängige Verrohrung sichergestellt.
Der Landkreis erteilte zwischenzeitlich die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Umgestaltung des Mühlengrabens.
Zurzeit wird die Detailplanung erstellt. Im Frühjahr 2026 ist die Ausschreibung für dieses Bauvorhaben geplant. Es ist vorgesehen den Bau der neuen Mühlengrabenverrohrung in den Sommerferien 2026 zu beginnen und auch abzuschließen.
(Quelle: Stadt Bückeburg)




