Geflügelpest: Seuchengeschehen im Landkreis hat sich „deutlich beruhigt“
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(Landkreis) Der Landkreis Schaumburg hebt seine am 4.12.2025 erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel in der Gemeinde Hagenburg (inkl. Altenhagen) mit Ablauf des 23.1.2026 auf.

Das wurde jetzt in einer Pressemeldung mitgeteilt.

Die Anordnung war erlassen worden, da in Hagenburg und in unmittelbarer Nähe zum Steinhuder Meer sowie den angrenzenden Meerbruchwiesen infizierte Wildvögel tot aufgefunden wurden (wir berichteten).

Das Geflügelpestgeschehen habe sich deutschlandweit deutlich abgeschwächt, so der Landkreis. Mit der Aufhebung der Stallpflicht folgt der Landkreis Schaumburg dem Beispiel anderer Landkreise in Niedersachsen, die ebenfalls ihre verordnete Aufstallungspflicht zurückgenommen haben. Am Steinhuder Meer sowie in den Gemeinden Hagenburg und Steinhude (Region Hannover) wurden seit 30 Tagen keine weiteren toten Wildvögel mit Geflügelpest aufgefunden. Die Gefahr des Eintrags von Geflügelpestviren in Geflügelhaltungen in Hagenburg durch Kontakte mit infizierten Wildvögeln wird derzeit nicht mehr so hoch eingeschätzt.

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Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse können sich jetzt wieder frei bewegen. „Die Aufstallung ist unter Berücksichtigung des Tierwohls nicht mehr gerechtfertigt“, so Dr. Kerstin Haver als Leiterin des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Dennoch habe der „Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen oberste Priorität“, heißt es von Seiten der Kreisverwaltung weiter. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhaltende gesetzlich verpflichtet.

Die ergangene Allgemeinverfügung zur Aufstallung und deren Aufhebung können auf der Homepage des Landkreises Schaumburg (www.schaumburg.de) in der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden.

(pr)

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