(Landkreis) Achtung, Blitzer! Der Landkreis Schaumburg hat auch in der neuen Woche Geschwindigkeitskontrollen angekündigt.
Dies geht aus einer Meldung der Bußgeldstelle via „BIWAPP“-App hervor.
Bei den Ortsangaben behält sich der Landkreis Änderungen vor. Wie immer handelt es sich hierbei um die Verkehrsüberwachung seitens des Landkreises. Weitere unangekündigte Messungen, beispielsweise durch die Polizei, können ebenfalls stattfinden.
Gemessen wird in der Zeit vom 26.1.2026 bis 30.1.2026 in folgenden Bereichen:
Montag, 26. Januar 2026: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)
Dienstag, 27. Januar 2026: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)
Mittwoch, 28. Januar 2026: Rinteln (Stadtgebiet und Ortsteile)
Donnerstag, 29. Januar 2026: Samtgemeinde Niedernwöhren
Freitag, 30. Januar 2026: Samtgemeinde Nenndorf
Geblitzt? So teuer kann es werden
Innerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 30 €
- 11–15 km/h zu schnell: 50 €
- 16–20 km/h zu schnell: 70 €
- 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
- 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 20 €
- 11–15 km/h zu schnell: 40 €
- 16–20 km/h zu schnell: 60 €
- 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
- 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
- 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahranfänger, Probezeit:
Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).
Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich
„Wiederholungstäter“:
Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:
- Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
- Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist
Weitere, verschärfende Faktoren
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:
- Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
- Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich
Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:
- 100 € Bußgeld, 1 Punkt
(pr/Fotos: Symbolfotos)





