(Vehlen) Ab Montag, den 15. September 2025, wird die Bundesstraße 65 im Bereich Vehlen/Obernkirchen saniert.
Das teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln mit.
Die Binder- und die Deckschicht, sowie in Teilbereichen die Gossen- und Bordanlagen werden erneuert. Der Bahnübergang der Diepholzer Kreisbahn wird ebenfalls saniert. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1,3 Millionen Euro. Die Bauzeit beläuft sich auf etwa acht bis zehn Wochen.
Zwei Bauabschnitte, bis zu zehn Wochen Dauer geplant
Gebaut wird ab der Kreuzung B65/Schachtstraße (Bereich Vehlen) bis zur Kreuzung B65/L442 (Bereich Sülbeck). Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt:
1. Bauabschnitt: Ab Kreuzung B65/Schachtstraße bis Kreuzung B65/K14 (Lange Straße, Dorfstraße)
2. Bauabschnitt: Ab Kreuzung B65/K14 (Lange Straße, Dorfstraße) bis Kreuzung B65/L442
Gebaut wird unter halbseitiger Sperrung: Dies sind die Umleitungen
Jeder Bauabschnitt wird unter halbseitiger Sperrung gebaut. Der Verkehr von Bückeburg in Richtung Stadthagen wird in Einbahnregelung aufrechterhalten. In Fahrtrichtung Bückeburg von Stadthagen kommend verläuft die Umleitung für Bauabschnitt 1 ab Kreuzung Bundesstraße 65/Kreisstraße 14 (Lange Straße, Dorfstraße) über die K 14 Richtung Echtorf und ab dort auf die K 12 zurück zur B 65.
Für den Bauabschnitt 2 verläuft die Umleitung ab der Kreuzung B 65/Kreisstraße 19 über die K 19 in Richtung Kirchhorsten und ab dort über die K 18 und K 14 zurück zur B 65. Anwohnern direkt an der B 65 wird das Erreichen Ihrer Grundstücke weiterhin ermöglicht.
Kurzzeitige Sperrungen werden frühzeitig durch die Baufirma bekannt gegeben. Anwohner werden gebeten, über umliegende Seitenstraßen auszuweichen, beispielsweise über die Schulstraße im 2. Bauabschnitt.
Das Gewerbegebiet am Gelldorfer Weg ist während der gesamten Bauzeit über die B 65 in Fahrtrichtung Stadthagen erreichbar.
Ebenso ist die B 65 weiterhin über angrenzende Straßen im Baufeld (Dorfstraße, Lange Straße, Gelldorfer Weg, Grundstraße, L442) zu erreichen. Kurzzeitige Sperrungen, beispielsweise beim Asphalteinbau, werden von der Baufirma mitgeteilt.
Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Anwohner, Gewerbetreibenden und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Die Sperrung hat auch Auswirkungen auf den Busverkehr:
(pr)





