(Landkreis)
Auch in der neuen Woche wird wieder im Landkreis Schaumburg geblitzt.
Die Bußgeldstelle des Landkreises gab jetzt die Orte bekannt, in denen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Messungen erfolgen in der Zeit vom 3. November bis zum 7. November.
Wie immer gilt: Änderungen können sich ergeben und da es sich bei den Angaben lediglich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises handelt, sind weitere Messungen – beispielsweise durch die örtliche Polizei – möglich.
Der Landkreis Schaumburg führt in der Zeit vom 03.11.2025 bis 07.11.2025 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet durch.
Kontrolliert wird in folgenden Bereichen des Landkreises Schaumburg:
Montag, 3.11.2025: Samtgemeinde Nienstädt
Dienstag, 4.11.2025: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)
Mittwoch, 5.11.2025: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)
Donnerstag, 6.11.2025: Samtgemeinde Niedernwöhren
Freitag, 7.11.2025: Samtgemeinde Nenndorf
Zu schnell gewesen und geblitzt worden? So teuer wird es (Stand 2024)
Innerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 30 €
- 11–15 km/h zu schnell: 50 €
- 16–20 km/h zu schnell: 70 €
- 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
- 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts (Landstraßen, Autobahnen):
- bis 10 km/h zu schnell: 20 €
- 11–15 km/h zu schnell: 40 €
- 16–20 km/h zu schnell: 60 €
- 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
- 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
- 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahranfänger (Probezeit):
Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).
Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich
„Wiederholungstäter“:
Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt, führt zu:
- Zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat
- Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist
Weitere, verschärfende Faktoren
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:
- Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
- Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich
Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:
- 100 € Bußgeld, 1 Punkt





