Hier wird im Landkreis Schaumburg vom 3. bis 7.11.2025 geblitzt
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(Landkreis)

Auch in der neuen Woche wird wieder im Landkreis Schaumburg geblitzt.

Die Bußgeldstelle des Landkreises gab jetzt die Orte bekannt, in denen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Messungen erfolgen in der Zeit vom 3. November bis zum 7. November.

Wie immer gilt: Änderungen können sich ergeben und da es sich bei den Angaben lediglich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises handelt, sind weitere Messungen – beispielsweise durch die örtliche Polizei – möglich.

Der Landkreis Schaumburg führt in der Zeit vom 03.11.2025 bis 07.11.2025 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet durch.

Kontrolliert wird in folgenden Bereichen des Landkreises Schaumburg:

Montag, 3.11.2025: Samtgemeinde Nienstädt

Dienstag, 4.11.2025: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Mittwoch, 5.11.2025: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)

Donnerstag, 6.11.2025: Samtgemeinde Niedernwöhren

Freitag, 7.11.2025: Samtgemeinde Nenndorf

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Zu schnell gewesen und geblitzt worden? So teuer wird es (Stand 2024)

Innerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts (Landstraßen, Autobahnen):

  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger (Probezeit):

Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt, führt zu:

  • Zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat
  •  Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt
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