(Landkreis) In der bevorstehenden Woche werden im Landkreis Schaumburg wieder verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Darüber informierte die Bußgeldstelle des Landkreises jetzt in einer Meldung via „BIWAPP“.
Wie immer gilt: Änderungen bei der Planung behält sich der Landkreis vor. Da es sich ausschließlich zu Angaben über die Verkehrsüberwachung seitens des Landkreises Schaumburg handelt, sind weitere Messungen ebenfalls möglich.
Hier wird vom 24.11.2025 bis 28.11.2025 im Landkreis Schaumburg gemessen:
Montag, 24.11.2025: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)
Dienstag, 25.11.2025: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)
Mittwoch, 26.11.2025: Samtgemeinde Nenndorf
Donnerstag, 27.11.2025: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)
Freitag, 28.11.2025: Samtgemeinde Niedernwöhren
(pr)
Info: So teuer kann es werden, wenn man geblitzt wird
Innerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 30 €
- 11–15 km/h zu schnell: 50 €
- 16–20 km/h zu schnell: 70 €
- 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
- 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 20 €
- 11–15 km/h zu schnell: 40 €
- 16–20 km/h zu schnell: 60 €
- 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
- 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
- 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahranfänger, Probezeit:
Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).
Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich
„Wiederholungstäter“:
Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:
- Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
- Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist
Weitere, verschärfende Faktoren
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:
- Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
- Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich
Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:
- 100 € Bußgeld, 1 Punkt




