„Maskenpflicht“ in Niedersachsen gilt nicht für alle
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Ab Montag gilt in Niedersachsen eine sogenannte „Maskenpflicht“, genauer gesagt, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Doch dies gilt nicht für alle Situationen.

Wie in der Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung angegeben ist, müssen alle Nutzer von Einzelhandelsgeschäften, Supermärkten, Drogerien, Bekleidungsgeschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn Mund und Nase zumindest mit einem Schal, Tuch oder einer selbstgenähten Behelfsmaske bedecken. Für Verkäufer, Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen, beispielsweise schweren Herz-/Lungenerkrankungen oder schwererem Asthma gilt dies nicht.

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In einer Bank und am Geldautomaten muss man ebenfalls keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Beim Besuch eines Wochenmarktes im Freien hingegen schon. In Kitas ist, aufgrund der Altersstruktur, eine Maske nicht vorgeschrieben. In Schulen aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände ebenfalls nicht.

(Nachtrag: Weitere Informationen zu den Änderungen der Corona-Verordnung gibt es HIER)

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