Stadthagen: Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 gesucht
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(Stadthagen) Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in Stadthagen insgesamt 17 Personen, die am Amtsgericht Stadthagen und Landgericht Bückeburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Stadt Stadthagen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben.

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Das verantwortungsvolle Schöffen-Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten für das Schöffen-Amt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene können sich bis zum 24.02.2023 bei der Stadt Stadthagen, Büro des Bürgermeisters, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, Telefon 05721/782-145, E-Mail: b.burger@stadthagen.de bewerben.

Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt Stadthagen www.stadthagen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch nähere Informationen zum Schöffen-Amt. (pr)

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