(Landkreis) Der Palliative Förderverein Schaumburg e.V. hat in Kooperation mit der regional ansässigen Krankenkasse BKK24 einen Schaumburger Palliativausweis entwickelt.
Dieser Ausweis soll allen Palliativpatienten im Landkreis Schaumburg zur Verfügung gestellt werden. Kernelement des Ausweises ist ein Ampelsystem, mit dessen Hilfe im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit der Patientenwunsch nach einer weiteren Behandlung festgestellt wird. Oft wollen Palliativpatienten nur bestimmte Maßnahmen oder lehnen gänzlich eine Krankenhauseinweisung ab. Für einen Ersthelfer (z.B. den Rettungsdienst) ist aber die palliative Situation und dessen Patientenwunsch oft nicht erkennbar, sodann handelt der Ersthelfer entsprechend der üblichen Vorschriften.
Hier soll der Schaumburger Palliativausweis wichtige Infos geben, wenn der Patient sich nicht äußern kann. Neben den Personalien gibt der Ausweis Information über das Vorliegen einer Patientenverfügung, Versorgevollmacht, Diagnosen und Behandlungswünsche. Befindet sich der Patient bereits in einer Palliativversorgung (z.B. SAPV), dann wird dies ebenfalls auf einen Blick erkennbar.
Der Ausweis kann vom Hausarzt, Onkologen, Palliativarzt, aber auch vom Krankenhaus zusammen mit dem Patienten oder gegebenenfalls dem Betreuer ausgestellt werden.

Die entsprechenden Institute können den Ausweis kostenfrei beim Palliativen Förderverein Schaumburg e.V., Fröbelstraße 3, 31655 Stadthagen ordern. Alternativ kann über die Vereinsadresse info@palliativer-foerderverein.de oder telefonisch unter 05721/9698211 in Kontakt getreten werden.
Wichtig: Trotz Stempel und ärztlicher Unterschrift besitzt der Ausweis keine juristische Verbindlichkeit, jedoch ist er im Notfall sehr hilfreich für eine Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen. Der Ausweis ersetzt nicht die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. (pr/Foto: pr)




