(Bückeburg) Anlässlich des bevorstehenden Herbstmarktes hat die Stadt Bückeburg eine Allgemeinverfügung über das Verbot des öffentlichen Konsumierens von Cannabis im Veranstaltungsbereich des Herbstmarktes 2025 erlassen.
Zum Schutz des überwiegend jungen Publikums ist die Allgemeinverfügung erforderlich, da es bisher noch keine bundeseinheitliche Regelung über den Konsum von Cannabis auf vergleichbaren Veranstaltungen gibt.
Vereinfacht gesagt, gilt beim Herbstmarkt 2025 ein Cannabis-Konsumverbot im öffentlichen Raum vom 24. bis 27. Oktober 2025, jeweils täglich von 14 bis 22 Uhr.
Betroffen sind folgende Straßen und Plätze in der Innenstadt: Marktplatz, Sablé Platz, Lange Straße (Fußgängerzone), Braustraße, Bahnhofstraße (zwischen Marktplatz und Sackstraße) sowie die Petersilienstraße.
Damit will die Stadt vor allem Kinder und Jugendliche während des Familienfestes schützen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Die komplette Allgemeinverfügung ist im Internet unter der Adresse www.bueckeburg.de/Bekanntmachungen verkündet bzw. bekannt gemacht worden.
(pr/Titelbild: KI-generiert)





