(Bückeburg) Wie soeben aus dem Rathaus der Stadt Bückeburg mitgeteilt wurde, bleibt es in der oberen Langen Straße und der Schulstraße bei Tempo 30 – allerdings nicht ständig.
Nach den neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung seien die beiden Straßen als hochfrequentierte Schulwege zu beurteilen, sodass es während der Schulzeiten auch nach dem 30.9.2025 bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bleibt, so die Verwaltung.
Wie bereits berichtet, waren die obere Lange Straße sowie die Schulstraße im Rahmen der „straßenverkehrsrechtlichen Experimentierklausel“ für einen befristeten Zeitraum (bis 30.9.) als geschwindigkeitsreduzierter Bereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen.
Während der Testphase wurde laut Stadtverwaltung im Oktober 2024 die Straßenverkehrsordnung novelliert. Unter anderem besteht nunmehr die Möglichkeit, auf hochfrequentierten Schulwegen unter deutlich erleichterten Bedingungen zum Schutz der Schüler von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit abzuweichen. Die Voraussetzungen hierfür sind durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO, welche im März 2025 veröffentlicht wurde, konkretisiert worden.
Die Verwaltung führt weiter aus: „Aufgrund der Lage der zentralen Bushaltestelle Stadtkirche, mittels derer eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern zur Oberschule Bückeburg und zum Gymnasium Adolfinum an- und abfahren, ist der Bereich zwischen dem Kreisverkehrsplatz Georgstraße und der Ampelkreuzung Unterwallweg, Obertorstraße, Oberwallweg, Lange Straße als ein solcher hochfrequentierter Schulweg zu beurteilen.“
Tempo 30 bleibt während der Schulzeit – auch in den Ferien?
Daher bestehe jetzt die Möglichkeit, in dem genannten Abschnitt während der Schulzeiten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h umzusetzen. Außerhalb der Schulzeiten gilt weiterhin die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Stadt Bückeburg wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die den hochfrequentierten Schulweg nutzen, den Bereich weiterhin mit einer entsprechenden Geschwindigkeitsreduzierung versehen.
Da es sich hierbei nicht um die Anordnung einer Tempo 30-Zone handelt, können die Fußgängerampeln im Bereich vor der Stadtkirche erhalten bleiben, um eine sichere Querung der Langen Straße zu ermöglichen.
Durch die Temporeduzierung würden „keine signifikanten Verkehrsverlagerungen auf die umliegenden Straßen, insbesondere auf die Ulmenallee und Herminenstraße“ erfolgen, heißt es sinngemäß. Dies habe man mit verschiedenen Messungen festgestellt. Auch durch die bevorstehende Anordnung seien keine negativen Auswirkungen auf andere Straßen zu erwarten.
Zeitnah und im direkten Anschluss an das Ende der Testphase sollen die Maßnahmen nun umgesetzt. Die nötigen Schilder seien bereits bestellt und werden nach der Auslieferung installiert.
(pr)






